Ablauf & Kosten

Ablauf
Die psychotherapeutische Sprechstunde bildet den ersten Zugang zu einer möglichen Behandlung. Das Erstgespräch und gegebenenfalls weitere Sprechstundentermine dienen zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei geht es um ein erstes Verstehen Ihrer Schwierigkeiten und ihrer möglichen Zusammenhänge mit Ihrer Lebensgeschichte, Ihren Beziehungen und Ihrer gegenwärtigen Lebenssituation. Zugleich wird geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll erscheint und ob eine der von mir angebotenen Behandlungsformen grundsätzlich für Ihr Anliegen geeignet ist.
Wenn sich in der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Behandlungsperspektive abzeichnet, schließen sich probatorische Sitzungen an. Sie dienen dazu, das bisherige Verständnis Ihrer Schwierigkeiten zu vertiefen und genauer einzuschätzen, welche Behandlungsform und welcher Behandlungsrahmen passend sind. Währenddessen werden die erforderlichen Schritte eingeleitet und, sofern erforderlich, die Kostenübernahme beantragt.
Eine Kurzzeittherapie kommt in Betracht, wenn sich die wesentlichen Schwierigkeiten innerhalb eines begrenzten Behandlungsrahmens sinnvoll bearbeiten lassen.
Eine Langzeittherapie ist angezeigt, wenn eine längerfristige und umfassendere psychotherapeutische Arbeit erforderlich ist. Sie wird als tiefenpsychologisch fundierte oder als analytische Psychotherapie durchgeführt.
Welche Behandlungsform, Sitzungsfrequenz und voraussichtliche Dauer geeignet sind, wird auf Grundlage der ersten Gespräche besprochen. Zeigt sich, dass keine der von mir angebotenen Behandlungsformen für Ihr Anliegen geeignet ist, bespreche ich dies mit Ihnen. Wenn möglich, empfehle ich Ihnen ein anderes psychotherapeutisches Verfahren oder eine andere Form der Unterstützung.
Kosten
In welchem Umfang die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden, richtet sich nach Ihrem Versicherungsstatus und den jeweils geltenden vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen. Honorar, Abrechnung und gegebenenfalls erforderliche Antragswege werden vor Aufnahme der Behandlung besprochen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Der Umfang der Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe hängt vom individuellen Versicherungstarif beziehungsweise von den jeweils geltenden Beihilfevorschriften ab. Unterschiede betreffen insbesondere die Zahl der erstattungsfähigen Sitzungen, ein erforderliches Antrags- oder Anerkennungsverfahren und die Höhe der übernommenen Gebühren.
Es ist deshalb ratsam, sich bereits vor Behandlungsbeginn bei der privaten Krankenversicherung beziehungsweise der zuständigen Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen zu informieren. Ist eine vorherige Leistungszusage oder Anerkennung erforderlich, sollte sie möglichst vor Aufnahme der regelmäßigen Behandlung eingeholt werden. Die benötigten therapeutischen Unterlagen werden im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens erstellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar und die verwendeten Abrechnungspositionen werden vor Beginn der Behandlung besprochen. Da private Versicherungsverträge unterschiedliche Leistungen vorsehen, kann je nach Tarif ein Eigenanteil verbleiben.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und die Voraussetzungen für eine Richtlinienpsychotherapie erfüllt sind. Für die psychotherapeutische Sprechstunde ist keine ärztliche Überweisung erforderlich. In der Regel genügt die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte.
Für die psychotherapeutischen Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen ist kein vorheriger Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Vor Beginn einer Richtlinientherapie sind bei Erwachsenen bis zu drei Sprechstunden und bis zu vier probatorische Sitzungen vorgesehen. Für die Aufnahme einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich.
Selbstzahlung
Bei einer psychotherapeutischen Behandlung auf Selbstzahlerbasis tragen Sie die Behandlungskosten selbst; ein Antrag auf Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Diese Form der Finanzierung ist beispielsweise eine Option, wenn Sie eine Behandlung unabhängig von Ihrem Versicherungsverhältnis beginnen möchten oder Ihre Versicherung die vorgesehenen Leistungen nicht oder nicht vollständig übernimmt.